Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Kapitalerträge im Privatvermögen der Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer ist eine Pauschalsteuer, das heißt, alle Kapitaleinkünfte werden pauschal mit 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert. Die Steuer wird direkt von der depotführenden Stelle, an das Finanzamt abgeführt. Anleger müssen diese Einkünfte deshalb grundsätzlich nicht mehr in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben.